§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beförderungen, die bei RIED.TAXI gebucht werden – über die Website ried.taxi, WhatsApp, den Chat-Assistenten RiTa, die ChatGPT-App, telefonisch oder per E-Mail.
(2) Vertragspartner ist: Etwas Anders by Franz Stelzhamerhof e.U., Kirchenplatz 4, 4920 Schildorn, Österreich, Firmenbuch FN 412356g, UID ATU68513316, Telefon +43 7754 8009, E-Mail [email protected] (im Folgenden „wir“).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
(4) Zwingende Rechte von Verbrauchern, insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG), bleiben von diesen Bedingungen unberührt.
§ 2 Buchung und Vertragsabschluss
(1) Eine Anfrage oder eine Reservierung ist noch keine verbindliche Zusage. Der Beförderungsvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Fahrt ausdrücklich bestätigen (Bestätigung mit Buchungsnummer per WhatsApp, E-Mail oder schriftlich).
(2) Eine von unserem Assistenten RiTa vergebene Reservierungsnummer hält die Fahrt für Sie vor. Verbindlich wird sie mit unserer persönlichen Bestätigung; die Nummer bleibt dabei dieselbe.
(3) Der Kunde ist für vollständige und richtige Angaben verantwortlich: Datum, Abholzeit, genaue Abhol- und Zieladresse, Flugnummer bei Abholung am Flughafen, Anzahl der Fahrgäste, Gepäck, Kindersitze und Sondergepäck (z. B. Ski, Fahrräder, Rollstuhl). Mehrkosten oder eine Unmöglichkeit der Fahrt, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben entstehen, gehen zulasten des Kunden.
(4) Wer eine Fahrt für eine andere Person bucht (z. B. Sekretariat, Unternehmen, Hotel), steht neben dem Fahrgast für die Bezahlung ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Preise und Leistungsumfang
(1) Unsere Preise sind Fixpreise pro Fahrzeug, nicht pro Person. Enthalten sind Maut und Vignette, Parkgebühren am Flughafen, die Überwachung des Fluges bei Abholungen am Flughafen sowie die Wartezeit nach § 5.
(2) Nicht enthalten und nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind insbesondere Zwischenstopps, Umwege, Änderungen der Abhol- oder Zieladresse, zusätzliche Wartezeit und Sondergepäck. Diese Leistungen verrechnen wir angemessen nach Aufwand; zusätzliche Wartezeit mit EUR 10 je angefangene 15 Minuten.
(3) Ein Fahrzeug befördert höchstens fünf Fahrgäste. Bei fünf Fahrgästen haben fünf große Koffer oder acht Handgepäck-Trolleys Platz. Für zusätzliches Gepäck kann bis 24 Stunden vor der Abholung eine Gepäckbox an der Anhängerkupplung (280 Liter, Zuladung bis 50 kg) um EUR 40 pro Buchung dazugebucht werden; sie gilt für Hin- und Rückfahrt derselben Buchung. Gepäck darüber hinaus sowie Sondergepäck nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung mit. Gepäck, das über das Gebuchte hinausgeht und nicht sicher verstaut werden kann, dürfen wir zurückweisen; die Fahrt bleibt davon unberührt.
(4) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 Zahlung
(1) Der Fahrpreis ist nach der Fahrt fällig und wird bar oder mit Karte bezahlt.
(2) Zahlung auf Rechnung ist nur für Unternehmen möglich, die sich einmalig bei uns registriert haben, und muss bei der Buchung vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
§ 5 Abholung, Wartezeit und Fahrzeit
(1) Wir sind zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Abholort.
(2) Bei Abholungen am Flughafen verfolgen wir den Flug. Die Abholung richtet sich nach der tatsächlichen Landung. Ab der Landung sind 60 Minuten Wartezeit im Preis enthalten. Nach der Landung meldet sich der Fahrer per WhatsApp oder telefonisch und holt die Fahrgäste direkt vor dem Ankunftsausgang des Terminals ab. Ein Empfang mit Namensschild in der Ankunftshalle ist auf Wunsch möglich und bei der Buchung anzugeben.
(3) Bei allen anderen Abholungen sind 15 Minuten Wartezeit ab der vereinbarten Abholzeit im Preis enthalten.
(4) Der Fahrgast ist am Tag der Fahrt unter der bei der Buchung angegebenen Telefonnummer erreichbar.
(5) Angaben zur Fahrzeit sind Richtwerte. Verzögerungen durch Umstände außerhalb unseres Einflusses – etwa Stau, Unfälle Dritter, Wetter, Straßensperren, Umleitungen oder Grenzkontrollen – begründen keine Ansprüche. Für Abflüge legen wir die Abholzeit gemeinsam mit ausreichendem Zeitpuffer fest.
§ 6 Stornierung durch den Kunden und Nichterscheinen
(1) Eine bestätigte Fahrt kann jederzeit kostenlos storniert werden, solange unser Fahrzeug noch nicht zur Abholung aufgebrochen ist.
(2) Ist unser Fahrzeug bereits auf dem Weg zum Abholort, verrechnen wir nur die bereits angefallene Anfahrt: EUR 0,75 je Kilometer für die zurückgelegte Anfahrt und den Rückweg, höchstens den vereinbarten Fahrpreis. Beispiel: Die Abholung ist am Flughafen München vereinbart; die Stornierung erreicht uns, als wir bei Salzburg sind – verrechnet wird nur die Strecke bis Salzburg und zurück, nicht die ganze Fahrt.
(3) Ist unser Fahrzeug zur vereinbarten Zeit am Abholort und wird die Fahrt dort storniert, oder erscheint der Fahrgast nach Ablauf der Wartezeit nach § 5 nicht und ist telefonisch nicht erreichbar, wird der volle Fahrpreis fällig.
(4) Wird ein Flug annulliert oder umgeleitet, bitten wir um sofortige Nachricht. Die Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß. Einen neuen Termin übernehmen wir gerne, wenn es unsere Planung erlaubt.
(5) Wir verrechnen keine Pauschalen, sondern nur die tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass uns geringere Kosten entstanden sind.
§ 7 Wenn wir eine bestätigte Fahrt nicht durchführen können
(1) Eine bestätigte Fahrt ist für uns eine Verpflichtung. Wir sagen eine bestätigte Fahrt niemals freiwillig oder leichtfertig ab und setzen alles daran, jede bestätigte Buchung einzuhalten.
(2) Trotzdem kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass wir eine Fahrt aus Gründen, die außerhalb unseres zumutbaren Einflusses liegen, nicht antreten oder nicht zu Ende führen können. Dazu zählen insbesondere: ein plötzlicher technischer Defekt oder ein Unfall des Fahrzeugs, eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall des Fahrers, Unwetter, Schnee- und Eisglätte, Hochwasser, Straßen- und Grenzsperren, behördliche Anordnungen, Streiks, Pandemien und vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt.
(3) In einem solchen Fall informieren wir den Kunden so schnell wie möglich über die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten.
(4) Wir bemühen uns in jedem Fall um eine Lösung, die für beide Seiten fair ist. Wo es möglich ist, vermitteln wir ein Partnerunternehmen oder zeigen eine andere Möglichkeit der Beförderung auf. Ein vermitteltes Partnerunternehmen fährt im eigenen Namen und zu eigenen Preisen, die vom vereinbarten Fixpreis abweichen können. Wir nennen den Preis vorab, soweit er uns bekannt ist; der Kunde entscheidet frei, ob er das Angebot annimmt. Ein Anspruch auf eine Ersatzbeförderung besteht nicht.
(5) Für eine Fahrt, die wir nicht durchführen, verlangen wir kein Entgelt. Bereits bezahlte Beträge erstatten wir vollständig.
(6) Darüber hinausgehende Ansprüche – insbesondere auf Ersatz der Mehrkosten eines anderen Taxis oder Verkehrsmittels, versäumter Flüge oder Anschlussverbindungen, zusätzlicher Übernachtungen oder eines Verdienstentgangs – sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit wir den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, und nicht für Personenschäden (§ 9).
§ 8 Panne oder Abbruch während der Fahrt
(1) Die Sicherheit der Fahrgäste geht in jedem Fall vor.
(2) Muss eine Fahrt wegen einer Panne, eines Unfalls oder aus einem anderen Grund nach § 7 Abs. 2 unterbrochen werden, helfen wir sofort, die Weiterfahrt zu organisieren – etwa durch ein Partnertaxi, öffentliche Verkehrsmittel oder den Pannendienst. Die Kosten der Weiterbeförderung trägt der Fahrgast.
(3) Für die abgebrochene Fahrt verrechnen wir keinen Fahrpreis.
(4) Weitergehende Ansprüche sind nach Maßgabe von § 7 Abs. 6 ausgeschlossen.
§ 9 Haftung und Versicherung
(1) Unser Fahrzeug ist für die gewerbliche Personenbeförderung haftpflichtversichert; zusätzlich besteht eine Insassenversicherung für die Fahrgäste. Die gesetzliche Haftung bei Verkehrsunfällen bleibt von diesen Bedingungen unberührt.
(2) Für Personenschäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(4) Gegenüber Unternehmern ist unsere Haftung für sonstige Schäden – soweit gesetzlich zulässig – zusätzlich mit der Höhe des vereinbarten Fahrpreises begrenzt.
(5) Für Gepäck und mitgeführte Gegenstände ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Bargeld, Wertsachen, Dokumente und Medikamente gehören ins Handgepäck und nicht in den Kofferraum.
§ 10 Verhalten im Fahrzeug
(1) Im Fahrzeug besteht Gurtpflicht. Rauchen, auch E-Zigaretten, ist nicht gestattet.
(2) Kinder werden nur mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Kindersitz befördert. Kindersitze bitte bei der Buchung anfragen.
(3) Tiere befördern wir nach vorheriger Vereinbarung.
(4) Bei Verschmutzung des Fahrzeugs, die über das übliche Maß hinausgeht, verrechnen wir die tatsächlichen Reinigungskosten. Für Schäden am Fahrzeug haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Wir können die Beförderung ablehnen oder beenden, wenn die Sicherheit gefährdet ist, insbesondere bei aggressivem Verhalten oder starker Alkoholisierung.
§ 11 Fundsachen
Im Fahrzeug gefundene Gegenstände bewahren wir 30 Tage auf. Auf Wunsch senden wir sie auf Kosten und Gefahr des Eigentümers zu; danach übergeben wir sie dem zuständigen Fundamt.
§ 12 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach unserer Datenschutzerklärung unter ried.taxi/datenschutz. Vermitteln wir im Fall der §§ 7 oder 8 ein Partnerunternehmen, geben wir diesem nur die für die Fahrt nötigen Daten weiter (Name, Telefonnummer, Abhol- und Zieladresse, Zeit).
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Schutzbestimmungen des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Gerichtsstand für Unternehmer ist Ried im Innkreis. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Diese Bedingungen gibt es auf Deutsch und Englisch. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Stand: 07.10.2026

